Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner/Geltungsbereich

§ 1.1 Vertragspartner ist die Tanzschule Gerber, Inhaber Heiko Gerber, Erfurter Landstraße 50, 99095 Erfurt-Stotternheim (nachfolgend Tanzschule genannt).
§ 1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen den Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern (nachfolgend Teilnehmer genannt) und der Tanzschule geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Anmeldung/Vertragschluss

§ 2.1 Eine bindende und damit kostenpflichtige Buchung kommt durch das Absenden des Online-Formulars oder durch ein unterschriebenes Anmeldeformular zustande. Eine Annahmeerklärung seitens der Tanzschule erfolgt unverzüglich nach Zugang des Formulars oder via Internet per E-Mail.
§ 2.2 Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, soweit der Tanzkurs nicht mit finanziellen Mitteln, die ihm zu diesem Zweck oder zur freiwilligen Verfügung überlassen worden sind, bezahlt wird.
§ 2.3 Bei Anmeldung von einzelnen Teilnehmern steht die Tanzschule nicht in der Verpflichtung, geeignete Tanzpartner zu organisieren. Eine Anmeldung für Jugendkurse findet „nur“ paarweise statt und sollte vor Unterrichtsbeginn in den Schulklassen abgesprochen sein.

Kursteilnahme/Vertragslaufzeit

§ 3.1 Der Teilnehmer schließt seine Kursanmeldung für die Kursteilnahme im jeweiligen Tanzbereich ab. Tanzbereiche sind die Paartänze im Gesellschaftstanz- sowie Spezialkursbereich, die Solotänze im Kinder-/Jugendtanzbereich (Projekt Hip Hop) und die Fitnesskurse.
§ 3.2 Die Tanzkurse im Bereich der Gesellschaftstänze von Grundkurs im Welttanzprogramm (WTP) Stufe 1 und Stufe 2 über die Medaillentanzkurse (Bronze bis Supergoldstar Rang 3) bis hin zu den Tanzkreisen sind fortlaufende Tanzkurse und bedürfen generell einer schriftlichen Kündigung.
§ 3.3 Für die Tanzkurse im Bereich der Spezialtänze (bspw. West Coast Swing, Salsa etc.) und im Solotanzbereich im Kinder-/Jugendtanzbereich gilt § 3.2 entsprechend.
§ 3.4 Hobbytanzkurse, Crashkurse sowie der Jugendtanzkurs im WTP Stufe 1 sind abgeschlossene Tanzkurse. Eine schriftliche Kündigung ist nicht notwendig. Ab Jugendkurs im WTP Stufe 2 gilt § 3.2.

Unterricht

§ 4.1 Die Tanzschule behält sich das Recht vor, bei geringer Teilnehmerzahl Kurse abzusagen oder zusammenzulegen.
§ 4.2 Alle 32 Unterrichtseinheiten für das laufende Jahr finden lt. Kurskalender in einer festgelegten Anzahl statt. Diese sind auf der Homepage unter Kursterminkalender zu jeder Zeit abrufbar. In außergewöhnlichen Umständen bzw. bei höherer Gewalt, können Unterrichtseinheiten verlegt werden oder ausfallen. Eine Unterrichtseinheit umfasst entweder 50 Minuten, 60 Minuten oder 90 Minuten inklusive einer 15-minütigen Pause. Bei Kursübergängen kann es zu kleinen Verspätungen kommen.
§ 4.3 Der Tanzunterricht ist nicht an eine bestimmte lehrende Person gebunden.
§ 4.4 In den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet generell kein Unterricht statt. Die Tanzschule behält sich allerdings eine saison-, und ferienbedingte Änderung/Einschränkung des Kursplanes von 32 Unterrichtseinheiten im Jahr vor. Dadurch können auch unterrichtsfreie Zeiten zwischen den Ferienzeiten und Feiertagen entstehen.
§ 4.5 Das Kursprogramm ist urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe ist untersagt. Foto- und Videoaufnahmen sind nur nach Rücksprache mit und nach ausdrücklicher mündlicher Bekanntgabe der Tanzschule zulässig. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§ 4.6 Für versäumte Unterrichtseinheiten oder Übungsabende erfolgt keine Rückzahlung der Kurs- Monatsgebühr oder des Eintrittsgeldes.
§ 4.7 Die Teilnahme ist nur zum ausgewählten Tanzkurs möglich. Nach Absprache mit der Tanzschule ist eine Kursteilnahme in einem Parallelkurs aus wichtigem Grund, bspw. Krankheit, möglich.

Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Beiträge fortzuzahlen sind.

Vergütung

§ 5.1 Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Kurshonorars. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kurshonorare. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
§ 5.2 Für die fortlaufenden Tanzkurse erfolgt die Vergütung der Monatszahlung per SEPA-Lastschriftverfahren  ca. in der 2. Woche des laufenden Monats. Die Kursgebühr entspricht 1/12 der Jahresgebühr und richtet sich nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten im Jahr sowie nach der Personengruppe:

  1. Erwachsene mit 32 Unterrichtseinheiten (UE) im Jahr =45,- € pro Person/Monat
  2. Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) mit 32 UE im Jahr = 39,- € pro Person/Monat
  3. Erwachsene als Gastdame/Gastherr mit 32 UE im Jahr = 25,- € pro Person/Monat (optional zubuchbar)
§ 5.3 Im Rahmen des Grundkurses im WTP Stufe 1 erfolgt die Bezahlung des Kurshonorars zur 1. Unterrichtsstunde in bar oder per Bankeinzug.
§ 5.4 Das Kurshonorar der Hobbykurse, der Crashkurse, der Fitnesskurse, der Jugendkurse im WTP Stufe 1 und sonstiger angebotener Kurse wird durch eine Barzahlung zur ersten Unterrichtsstunde beglichen.
§ 5.5 Der Teilnehmer erteilt der Tanzschule während der Vertragslaufzeit für die Vergütung der Monatszahlung eine SEPA-Einzugsermächtigung, die bis zur Abmeldung Vertragsbestandteil ist und nach Vertragsende erlischt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
§ 5.6 Bei Wiedereinstieg innerhalb von 6 Monaten erhebt die Tanzschule eine Aufnahmegebühr i.H.v. 49,- € pro Person.
§ 5.7 Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- € pro Person an. Bei späterer Abmeldung ist das volle Kurshonorar zu leisten.
§ 5.8 Bei Mahnungen wird je Mahnstufe eine Gebühr in Höhe von 12,- € erhoben. Der Fall tritt nach Zahlungsrückstand von 2 Monatszahlungen oder bei Nichtzahlung der Kurgebühr bis zum Ende der 3. Unterrichtseinheit bei einem Grundkurs ein.
§ 5.9 Kosten für eventuelle Rücklastschriften werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern kein Verschulden der Tanzschule vorliegt. Die Bankgebühren (je nach Bank) und Bearbeitungsgebühren (8,- €) werden automatisch im darauffolgenden Monat vom Konto eingezogen.

Stilllegung

§ 6.1 Eine Stilllegung des Vertrages mit gleichzeitigem Aussetzen der Monatszahlungen ist mit einem schriftlichen formlosen Antrag aus wichtigem belegbarem Grund (z.B. ärztliches Attest) möglich.
§ 6.2 Eine Stilllegung ist bis zu einer Dauer von maximal 2 Monaten möglich, danach wird das Abbuchungsverfahren fortgeführt oder es müsste gekündigt werden. Ein Ruhen des bestehenden Vertragsverhältnisses über die Stilllegungszeit hinaus, ist nicht möglich. Bei Wiedereinstieg gelten die neuen Konditionen des Kurs- und Monatsbeitrages.                     Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Abmeldung um die Dauer der Stilllegung. Eine Kursteilnahme in dieser Zeit ist ausgeschlossen.

Zusatzoption Danceflatrate

Die Danceflatrates im Rahmen der Club- und Premiumcards sind als Zusatzoption aufzufassen und gelten als Zusatzvertrag. Der Hauptvertrag bleibt davon unberührt.

§ 7.1 Die Clubcard umfasst die Kursteilnahme an allen fortlaufenden Kursen, Hobbykursen und Fitnesskursen. Die generelle Monatszahlung nach § 5.2 wird ersetzt durch eine Monatszahlung i.H.v. 49,- € pro Person.
§ 7.2 Die Premiumcard umfasst zusätzlich zur Clubcard alle Dancefloor-Workshop Wochen inkl. der Wiederholungseinheiten, Technik-Unterricht im Tanz des Jahres, alle sonstigen Kurs-/Seminarangebote, alle Übungsabende inkl. des Unterrichts im Tanz des Jahres und alle Eintrittsgelder für die Motto-Tanzveranstaltungen. Die generelle Monatszahlung nach § 5.2 wird ersetzt durch eine Monatszahlung i.H.v. 59,- € pro Person.
§ 7.3 Nach dem Zusatzvertragsschluss erhält der Teilnehmer einen personengebundenen Nachweis und eine Buchungskopie mit Angabe der Vertragsdauer.
§ 7.4 Die Mindestvertragslaufzeit der Danceflatrate beträgt 12 Monate. Eine mögliche Abmeldung regelt § 8.3. Ohne Abmeldung verlängert sich der Zusatzvertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit um weitere 12 Monate.

Vertragskündigung

§ 8.1
Für eine schriftliche Abmeldung der fortlaufenden Tanzkurse gilt:
Eine Vertragskündigung/Abmeldung ist jeweils zum Quartalsende schriftlich im Original und unter Angabe des Kurstages/Kurszeit oder per Email an heikogerber69@web.de als Textform, bis drei Monate vor Ablauf des Quartals möglich. Zu Beginn eines Vertragsabschlusses, beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 3 Monate.
§ 8.2
Für eine schriftliche Abmeldung gilt für den Grundkurs im WTP Stufe 1 insbesondere:
Eine Vertragskündigung ist schriftlich im Original und unter Angabe des Kurstages/Kurszeit oder per Email an heikogerber69@web.de als Textform bis zur 5. Unterrichtseinheit möglich.
§ 8.3
Für eine schriftliche Abmeldung der Danceflatrate gilt:
Eine Vertragskündigung ist schriftlich bis einen Monat vor Vertragsende möglich.
§ 8.4 Nach Zugang einer schriftlichen Abmeldung wird dem Teilnehmer auf Wunsch das Vertragsende durch eine Kündigungsbestätigung (nur per E-Mail und unter Angabe der E-Mail Adresse im Kündigungsschreiben) mitgeteilt. Eine automatische Kündigungbestätigung erfolgt nicht.
§ 8.5 Falls die Kursteilnahme durch Kursverschiebungen (Kurstag/Kurszeit) bedingt durch das Zusammenlegen von Tanzkursen nicht möglich ist, steht dem Teilnehmer ein Sonderrecht zu, andere Gruppen aufzusuchen.

Sonstiges

§ 9.1
Das Mitbringen und Verzehren von Speisen und Getränken ist in den Räumlichkeiten der Tanzschule „nicht“ gestattet.
§ 9.2
Das Betreten der Tanzschule bzw. der Tanzfläche ist für den Unterricht/Übungsabenden „nur mit Wechselschuhen, welche eine helle, glatte oder eine Wildledersohle haben“ gestattet, da ansonsten nicht am Tanzkurs/Übungsabend teilgenommen werden kann.
§ 9.3
In der Tanzschule werden in einigen Fällen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt. Hiermit gestattet der Teilnehmer, dass getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit ohne Namensnennung verwertet werden dürfen. Möchte der Teilnehmer dies nicht, so ist er verpflichtet, dies der Tanzschulleitung explizit mitzuteilen. Andernfalls geht die Tanzschule davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- und Fotorechte in den Besitz der Tanzschule übergehen.

Haftung

Die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung in den Räumen der Tanzschule geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Für Garderobe kann nicht gehaftet werden.

Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Schlussbestimmungen

§ 10.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB sowie deren übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
§ 10.2 Die Tanzschule behält sich vor, diese AGB zu ändern. Der Teilnehmer willigt ein, über Änderungen der AGB durch Aushänge in der Tanzschule, schriftlich oder per Mail an die vom Teilnehmer zuletzt bekanntgegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse informiert zu werden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder in Textform widerspricht. Auf diesen Umstand sowie auf die geänderten Bedingungen der AGB wird die Tanzschule bei der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Die Änderungen werden hierbei hervorgehoben.
§ 10.3 Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mit Betreten der Räume der Tanzschule sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher oder elektronischer Form (Internet) werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.

Stand: 01.01.2021, veröffentlicht am 04.01.2021